Teil A: Allgemeine Vertragsregelungen des Bonusleistungsvertrags mit der Premium Solution Ltd
§ 1 Geltungsbereich
Für alle mit der Premium Solution Ltd geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. Abweichungen von diesen AGB oder fremde AGB gelten als nicht vereinbart, auch wenn die Premium Solution Ltd den vom Vertragspartner vorgeschlagenen Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Gegenstand des Bonusleistungsvertrags
Die Premium Solution Ltd verkauft dem Kunden umfassende Schutzbriefleistungen. Inhalt und Bedingungen der Schutzbriefleistungen werden unter Teil B der AGB eingehend erläutert. Inhalt und Bedingungen des Online-Shopping Cashbacks werden unter Teil C erläutert. Den Namen der monatlich verkauften Schutzbriefleistungen sowie alle weiteren Informationen, die erst zum Verkaufszeitpunkt feststehen, erfährt der Kunde ber die Premium Solution Ltd im Rahmen des geschlossenen Bonusleistungsvertrages.
§ 3 Vertragsschluss
Die Dienstleistungen der Premium Solution Ltd kann jede geschftsfähige natürliche oder juristische Person in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Serviceantrag in mündlicher Form bzw. Textform für den Abschluss eines Bonusleistungsvertrags an die Premium Solution Ltd zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von gängigen Fernkommunikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die Premium Solution Ltd erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform.
§ 4 Rechte und Pflichten zwischen der Premium Solution Ltd und dem Kunden im Rahmen des Bonusleistungsvertrages
Die Premium Solution Ltd bietet dem Kunden, monatlich gegen Entgelt, den Verkauf von Schutzbriefleistungen, welche sich an dem Inhalt dieser AGB ausrichten, an.
2. Die Premium Solution Ltd ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach § 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vornehmen. Insbesondere kann die Premium Solution Ltd auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln. Die Premium Solution Ltd ist auch berechtigt, sich selbst an den Schutzbriefleistungen zu beteiligen.
§ 5 Kosten der Dienstleistung, Zahlungsbedingungen für den Bonusleistungsvertrag
1.Die Premium Solution Ltd zieht vom Kunden den Kaufpreis in Höhe von 59,00€ für den Erwerb der Schutzbriefleistungen ein. Berücksichtigt werden nur dem Konto der Premium Solution Ltd vollständig und unwiderruflich gutgeschriebene Einzahlungen.
2. Die Teilnahme am Gewinnspiel Sofortmillion ist kostenlos.
3. Die Premium Solution Ltd steht im Falle nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften das Recht zu, vom Kunden den Ersatz des durch Scheitern des Lastschrifteinzugs entstandenen Schaden zu fordern. Je nach Vereinbarung zwischen der Premium Solution Ltd und den Bonusleistungsempfängern kann sich der Schaden auf den gesamten monatlichen Kaufpreis belaufen.
§ 6 Servicedauer und Kündigung
1. Die Laufzeit des Bonusleistungsvertrages beträgt drei Monate und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Vertrag während der Laufzeit bzw. während Widerrufsfrist nicht gekündigt oder widerrufen wurde.
2. Wünscht ein Kunde die Beendigung des Bonusleistungsvertrages, muss die Kündigung als Wirksamkeitserfordernis schriftlich oder in Textform einen Monat vor dem Laufzeitende bei der Premium Solution Ltd eingegangen sein. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum der elektronischen Übermittlung maßgeblich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Premium Solution Ltd im Falle der Nichteinhaltung des Bonusleistungsvertrages.
4. Der durch Erklärung der Premium Solution Ltd gemäß Ziffer 3. gekündigte Vertrag endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Vertrag, dessen Beendigung das Kündigungsrecht der Premium Solution Ltd hat entstehen lassen, endet, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung.
5. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung im Übrigen bleibt für beide Vertragsbeteiligte unberührt.
§ 7 Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die der Premium Solution Ltd sind ausgeschlossen.
Unberührt bleibt die Haftung:
− für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Premium Solution Ltd oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
− für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Premium Solution Ltd oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Unter einer Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die vertragsgerechte Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens begrenzt;
− gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden von der Premium Solution Ltd während des Vertragsverhältnisses ohne ausdrückliche Einwilligung zu Zwecken der Vertragsabwicklung, einschließlich der Abrechnung, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenerhebung, -nutzung und -verarbeitung erfolgt elektronisch und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine Übermittlung von Kundendaten an Dritte, insbesondere an den Abwicklungsdienstleister der Schutzbriefleistungen, erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Kunde seine Zustimmung gesondert erteilt hat. Die Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Erbringung von Schutzbriefleistungen zwischen der Premium Solution Ltd und den Kooperationspartnern (Versicherungsnehmer). Diese übermitteln im Schadenfall diese Daten dem Versicherer lediglich zum Zweck der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen, soweit dies hierfür erforderlich ist. Im Rahmen der Organisation von Beistandsleistungen aus diesem Vertrag werden die erforderlichen personenbezogenen Daten auch an die Dienstleister übermittelt, die den Notfallservice erbringen sollen.
Im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in dem Premium Solution Ltd -Vertrag eine Einwilligungserklärung nach dem DSGVO aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus, endet jedoch mit Ablehnung des Antrags oder durch den Kundenwiderruf. Lehnt der Kunde die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise ab, kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulssigen Rahmen erfolgen. Der Kunde hat nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten. Sämtliche Anfragen und Rückfragen zur Datenverarbeitung sind an die Premium Solution Ltd, Premium Solution Ltd, Oyia Building, Level 2, CROSS ROAD MARSA MRS1574, MALTA.
§ 9 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Premium Solution Ltd, Oyia Building, Level 2, CROSS ROAD MARSA MRS1574, MALTA, Tel+ 49(0)30754372721, Mail: service@deutsche-vorteilswelten.net mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail), über den Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Premium Solution Ltd alle Zahlungen, welche vom Kunden erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung ber den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet die Premium Solution Ltd dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann muss dieser das nachfolgende Formular ausgefüllt an die Premium Solution Ltd senden.)
Postanschrift für den Kundenservice:
Deutsche Vorteilswelten
c/o DUSOFFICE Eingang A
Grafenberger Allee 277-287 A
D-40237 Düsseldorf
E-Mail Adresse für den Kundenservice:
service@deutsche-vorteilswelten.net
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) /erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 10 Änderungen der AGB
Geltendes Recht, Gerichtsstand, Parteiwechsel
1. Die Premium Solution Ltd behält sich vor, diese AGB im Falle einer Änderung der Gesetzeslage zu ändern, soweit nicht die vertragswesentlichen Bestandteile der §§ 2, 4 und 5 dieser AGB betroffen sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB) übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Premium Solution Ltd wird dem Kunden in der Benachrichtigung, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist noch einmal ausdrücklich hinweisen.
2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Premium Solution Ltd und dem Kundengilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.
3. Die Premium Solution Ltd ist berechtigt, durch einseitige, dem Kunden zuzustellende, Erklärung in Schrift- oder Textform einen Dritten an ihrer Stelle, in die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich von dem Vertrag durch unverzügliche fristlose Kündigung zu lösen.
4. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart. Unternehmeridentität, ladungsfähige Anschrift, zugleich Anschrift für Rückfragen: Premium Solution Ltd, Premium Solution Ltd, Oyia Building, Level 2, CROSS ROAD MARSA MRS1574, MALTA.
Teil B: Inhalt und Bedingungen der Bonusleistungen
§ 1 Vertragspartner
1.1 Kunden der Premium Solution Ltd genießen umfassende Bonusleistungen. Die folgenden Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme dieser Leistungen: Der Vertrag wird zwischen dem Kunden als anspruchsberechtigte Person und der Premium Solution Ltd, Oyia Building, Level 2, CROSS ROAD MARSA MRS1574, MALTA, Tel: +49(0)30754372721, E-Mail: service@deutsche-vorteilswelten.net geschlossen („Deutsche-Vorteilswelten-Vertrag). Verantwortlich für die Erbringung der Leistungen ist die Premium Solution Ltd. Diese bedient sich zur Leistungserbringung jeweilig Kooperationspartnern, Erfüllungsgehilfen und Versicherern.
1.2 Partner für die Bonusleistungen des Portemonnaie- und Haushalts-Schutzes und des Tankrabatt, gemäß § 3 und § 4 ist die Deutsche Schutzbriefgesellschaft mbH (Am Lenkwerk 5, 33609 Bielefeld).
2 Premium Solution Ltd Service-Center
Das Premium Solution Ltd Service-Center als universeller Ansprechpartner ist unter folgenden Kontaktdaten zu den Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 10 Uhr bis 16 Uhr, für den Kunden erreichbar: Premium Solution Ltd, Oyia Building, Level 2, CROSS ROAD MARSA MRS1574, MALTA, Tel: +49(0)30754372721, E-Mail: service@deutsche-vorteilswelten.net.
§ 3 Portemonnaie-Schutz
3.1 Gegenstand der Leistungen
Leistungsinhalt Portemonnaie-Schutz: Der Portemonnaie-Schutz ist eine Kombination aus service- und versicherungsartigen Leistungen.
Der Portemonnaie-Schutz-Kunde erhält organisatorische und finanzielle Hilfe bei Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl des Portemonnaies. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden. Träger des versicherten Risikos bei den Versicherungsleistungen sind die Versicherer. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick über die Inhalte des Portemonnaie-Schutzes dar.
3.1.1 Notfall-Telefon
Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen in § 3.3 ist die Organisation der Hilfeleistung durch den Versicherer. Das Notfall-Telefon steht hier für an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung.
3.1.2 Organisatorische Hilfe bei der Kartensperrung
Bei Verlust der registrierten Zahlungskarten hilft der Versicherer der versicherten Person bei der telefonischen Kartensperrung. Der Versicherer veranlasst eine Sperrung der Karte in Ihrem Auftrag, sofern dies rechtlich und organisatorisch möglich ist. Häufig werden Kartensperrungen von Banken nur durch den Karteninhaber selbst akzeptiert. Ist eine Kartensperrung durch den Versicherer nicht möglich, ist der Versicherer der versicherten Person bei der Sperrung behilflich. Der Versicherer informiert den Kunden über die für die Kartensperrung zuständige Stelle mit Angabe der entsprechenden Telefonnummer. Der Versicherer haftet dabei nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für etwaig entstehenden Vermögensschaden. Auf Wunsch veranlasst der Versicherer die Ausstellung einer Ersatzkarte, sofern dies möglich ist.
3.2 Allgemeine Leistungsbegrenzungen
Innerhalb eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten sind maximal zwei Ansprüche auf die in 3.3. (Leistungsübersicht Portemonnaie-Schutz) genannten Leistungen möglich. Ausnahme ist der Ersatz von Bargeld nach Raub/Einbruchdiebstahl/Diebstahl der Brieftasche oder Geldbörse. Diese Leistung ist begrenzt auf einen Schadenfall innerhalb eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten.
Diese Versicherung gilt subsidiär; ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann.
3.3 Leistungsübersicht
3.3.1 Kostenerstattung Geldbörse
Im Fall eines Raubs, Diebstahls oder Einbruchdiebstahls, bei dem die Brieftasche oder Geldbörse der versicherten Person in Deutschland oder während eines Aufenthaltes von bis zu 90 Tagen im Ausland entwendet wird, erstattet der Versicherer an den Portemonnaie-Schutz-Inhaber einen Betrag von bis zu maximal 200,– Euro pro Schadenfall, der nicht durch eine Hausratversicherung abgesichert ist. Brieftasche oder Geldbörse dürfen jeweils nicht älter als drei Jahre sein. Diese Leistung setzt die unverzügliche Anzeige des Raubs, Diebstahls oder Einbruchdiebstahls bei einer zuständigen Behörde und dem Hausratversicherer der versicherten Person voraus.
3.3.2 Bargeldersatz
Wird der versicherten Person zusätzlich zur Brieftasche oder Geldbörse Bargeld gestohlen oder durch Raub entwendet, erstattet der Versicherer dieses im Schadenfall bis maximal 250,– Euro. Voraussetzung für die Erstattung sind die Vorlage eines Kontoauszuges, durch den der Besitz des betreffenden Betrages bis 48 Stunden vor Ihrer Verlustmeldung bei der Premium Solution Ltd glaubhaft nachgewiesen wird, sowie ein Nachweis der polizeilichen Meldung bei der Premium Solution Ltd.
3.3.3 Kostenerstattung neue Ausweispapiere und Zahlungskarten
Sollten Ausweisdokumente wie z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein zusammen mit dem Portemonnaie entwendet worden sein, so hilft der Versicherer bei der Ersatz- und Wiederbeschaffung. Auerdem werden die zusätzlich verursachten Telefon-, Fahrt- und Übernachtungskosten für die Ersatzbeschaffung sowie die amtlichen Gebühren der Ausstellungsbehörde im Ausland pro Schadenfall insgesamt bis zu 500,– Euro übernommen. Mitversichert ist auch die Gebühr für die Ausstellung von Zahlungskarten. Der Verlust der Dokumente ist durch ein polizeiliches Protokoll sowie durch die Bestätigung der Ausstellungsbehörde im Ausland nachzuweisen.
3.3.4 Zahlungskartenschutz einschließlich Notfallbargeld
Für finanzielle Verluste durch unberechtigte Nutzung, die bis zur Sperrung der Zahlungskarte eintreten, besteht folgender Versicherungsschutz:
Kreditkarten
• Schäden, die zwischen dem Zeitpunkt des Verlustes und der tatsächlichen Sperrung liegen, werden vom Versicherer bis zu einem Betrag von 50, – Euro übernommen.
• Maestro-Karten und Geldkarten
Schäden, die durch Missbrauch verloren, gemeldeter Karten in den 24 Stunden vor dem gemeldeten Verlust entstehen, werden bis zu einem Betrag von 500, – Euro pro Schadenfall übernommen. Dies gilt nicht, sofern grob fahrlässiges Verhalten vorliegt oder das (die) kartenemittierende(n) Unternehmen eine missbräuchliche Nutzung nicht anerkannt hat/haben. Der Kunde ist gehalten, jede Widerrufs- bzw. Widerspruchsmöglichkeit gegen eine unberechtigte Belastung der Kreditkarte geltend zu machen. Mitunter leistet der Haftungsfonds für den Zahlungsverkehr im Rahmen und Umfang seiner Vertragsbedingungen für den entstandenen, unmittelbaren Schaden. Sonstige Kosten sowie Vermögensfolgeschäden aller Art, die mittelbar oder unmittelbar durch eine unberechtigte Nutzung entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
• Um einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, fordert der Kunde beim ServiceCenter ein Schadenformular an. Nur vollständig bearbeitete und unterschriebene Schadenformulare können bearbeitet werden. Die Unterschrift auf dem Schadenformular berechtigt gleichzeitig den Kartenaussteller, Details über die unberechtigte Nutzung der Zahlungskarten an das ServiceCenter und den Partner weiterzugeben. Zusätzlich zum Schadenformular sind folgende Belege beizufügen:
- eine Kopie des Kontoauszuges, der die unberechtigte Nutzung der Kredit- oder sonstigen Zahlungskarten dokumentiert;
- Kopie(n) des in dieser Angelegenheit mit dem Kartenaussteller geführten Schriftwechsels und
- eine Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle (bei Einbruchdiebstahl/Raub gemäß 3).
• Wenn der Kunde wegen eines Verlustes der registrierten Zahlungskarten die Karten sperren lässt und der Kunde sich durch den Verlust Ihrer Zahlungsmittel in einer finanziellen Notlage befinden, ist der Versicherer bei der Beschaffung von Zahlungsmitteln behilflich. Der Versicherer gewährt ein Sofortdarlehen in Höhe des in dem Aufenthaltsland üblichen Tagesbedarfs, jedoch max. 1.500, – Euro, sofern dem Versicherer ein schriftliches Schuldanerkenntnis der versicherten Person vorliegt. Die Organisation erfolgt z. B. durch eine Onlineüberweisung via Western Union, eine Auszahlung durch die Reiseleitung vor Ort, eine Auszahlung durch den Korrespondenten oder Leistungserbringer vor Ort. Die versicherte Person muss die verauslagten Kosten innerhalb von vier Wochen zurückerstatten. Diese Leistung wird über die 24h-Notfall-Hotline erbracht und ist gebührenfrei. Das Bargeld ist nur in der am Ort der Auszahlungsstelle gltigen Währung verfügbar. Diese Leistung ist nur in Zusammenhang mit der Sperrung registrierter Zahlungskarten verfügbar. Das Notfallbargeld kann einmalig nach Sperrung der Karten, jedoch längstens innerhalb von bis zu 14 Tagen nach Sperrung der Karten in Anspruch genommen werden.
3.4 Allgemeine Versicherungsbedingungen
Weitere wichtige Informationen sind den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Diese sind maßgeblich für die Erbringung der vorgenannten Leistungen und können kostenfrei im ServiceCenter per E-Mail oder telefonisch abgerufen werden.
3.5 Leistungsausschlüsse
3.5.1 Diebstahl:
• aus Nutzfahrzeugen, Cabrios oder Soft-Top-Fahrzeugen; aus Kraftfahrzeugen, die leer stehen gelassen wurden, wenn der versicherte Gegenstand nicht in einem verschlossenen Handschuhfach, verschlossenen Kofferraum, einer eingebauten und verschlossenen TopBox, eingebauten und verschlossenen Gepäcktaschen oder anderen verborgenen Innenfächern untergebracht wurde, und das Fahrzeug unter Aktivierung aller Sicherheitssysteme abgeschlossen wurde, und nur, wenn Gewalt und Zwang angewandt wurden, sowohl bei der Öffnung des Fahrzeuges als auch des Handschuhfaches oder des anderen versteckten Innenfaches. Eine Kopie des Berichtes des Reparateurs über diese Schäden am Fahrzeug muss mit einer Anspruch Stellung im Rahmen dieses Vertrages eingereicht werden.
• wenn der versicherte Gegenstand unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort zurückgelassen wurde, oder bei Diebstahl aus einem Gebude oder anderen Grundstücken, wenn nicht:
- beim Zutritt oder Verlassen Gewalt angewendet wurde, die zu Schden am Gebäude geführt haben oder
- die versicherten Gegenstände nicht sichtbar, vorzugsweise in einem befestigten, verschlossenen Behälter, aufbewahrt wurden und zum Zugang zu diesem Behälter Gewalt angewandt wurde; unbeaufsichtigt bedeutet: nicht in Ihrer Sichtweite und nicht jederzeit in Ihrer Reichweite.
- aus dem Einflussbereich des Kunden, wenn nicht: der Gegenstand an Ihrem Körper verborgen war oder physischer Zwang oder Gewalt gegen die versicherte Person angewandt oder angedroht wurde.
3.5.2 Verlust, wenn die Umstände des Verlustes nicht klar identifiziert werden knnen.
3.5.3 Kosten, die entstehen, weil der versicherte Gegenstand nicht verwendet werden kann oder andere Kosten, die über die Ersatzkosten des versicherten Gegenstandes hinausgehen.
3.5.4 Kosten, bei denen der benannte Gegenstand zum Zeitpunkt der Registrierung älter als 36 Monate ist.
3.5.5 Alle Kosten, die nicht Ersatzkosten des versicherten Gegenstandes sind.
3.5.6 Schden an Zubehör irgendwelcher Art sowie dessen Diebstahl oder Verlust.
3.6 Bei Vertragsschluss zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung
Es gilt zu beachten, dass eine Registrierung der zu versichernden Zahlungskarten erforderlich ist, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu knnen. Ein entsprechendes Registrierungsformular wird dem Kunden auf Anfrage im ServiceCenter (telefonisch oder per Mail) bereitgestellt. Während der Laufzeit des Vertrages zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung:
3.6.1 Versicherung von Brieftasche oder Geldbörse
Originalkaufbelege der Taschen müssen aufbewahrt werden. Die versicherte Person hat alles Zumutbare zu unternehmen, um den Diebstahl der versicherten Gegenstände zu verhindern. Tun die versicherte Person dies nicht, kann der Anspruch abgelehnt werden.
3.6.2 Zahlungskartenschutz
Wenn der Kunde die Bestätigung der registrierten Karten erhalten hat, muss der Kunde überprüfen, ob die enthaltenen Angaben richtig und die registrierten Kartennummern gültig sind. Um sicherzustellen, dass die vollen Leistungen dieses Produktes in Anspruch genommen werden können, muss das ServiceCenter über alle nderungen, Ergänzungen oder Lschungen registrierter Karten informiert werden, da nur korrekt registrierte Karten im Rahmen der Mitgliedschaft versichert sind. Das ServiceCenter muss ber Änderungen der ständigen Anschrift informiert werden. Nur der Kunde selbst unter der neuen Anschrift unterliegen dem Schutz dieser Vereinbarung und sind zum Erhalt der Leistungen berechtigt. Verletzt der Kunde eine der vorgenannten Pflichten, kann der jeweilige Versicherer – je nach Grad des Verschuldens – die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern.
3.7 Bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung
3.7.1 Versicherung von Brieftasche und Geldbörse
Im Falle von Raub, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl muss der Versicherungsfall schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, bei der zuständigen Polizeibehrde gemeldet werden.
3.7.2 Zahlungskartenschutz einschließlich Notfallbargeld
Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes muss der Versicherungsfall schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, bei der zuständigen Polizeibehörde und beim ServiceCenter gemeldet werden. Zur Schadensbearbeitung wird die polizeiliche Meldung benötigt. Im Rahmen der Aufklärungspflicht ist der Kunde insbesondere verpflichtet, Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verletzt der Kunde eine der vorgenannten Pflichten, kann der Versicherer – je nach Grad des Verschuldens – die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern.
§ 4 Haushalts-Schutz
Der Haushalts-Schutz ist eine Kombination aus Service-, Rabatt- und versicherungsartigen Leistungen.
4.1 Serviceleistungen
Notfall-Telefon Voraussetzung für die Inanspruchnahme sämtlicher Schutzbriefleistungen ist die Erstmeldung über das Notfall-Telefon. Das Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung: 02151 - 9644080
4.2 Rabattleistungen
Als Haushalts-Schutz-Kunde erhalten Sie 25% Rabatt auf Elektrogeräte-Reparaturen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Reparatur im ServiceCenter anmelden. Wir nennen Ihnen dann einen Reparaturservice, der die Reparatur ausführt. Um den Reparatur-Rabatt in Anspruch nehmen zu können, reichen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen die auf Ihren Namen ausgestellte Original-Reparaturrechnung im ServiceCenter ein. 25% des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 300,- Euro pro Jahr, werden Ihnen innerhalb von vier Wochen nach ordnungsgemäßer Einreichung erstattet.
Tankrabatt: Der Kunde kann seine Tank-Quittungen gesammelt in Kopie von einem Kalenderjahr – ab Gültigkeit des Premium Solution Ltd Vertrages - bis zum 15.02. des darauffolgenden Jahres an das Premium Solution Ltd Service-Center senden. Erst nach diesem Einsendeschluss werden 5 % auf den Kraftstoff-Einkauf (ausschließlich Kraftstoffe, keine Lebensmittel, Tabakwaren, etc.) zurckerstattet, maximal 30,- EUR pro Jahr. Eingereichte Quittungen werden von der Premium Solution Ltd nach Auszahlung der Rückvergütung vernichtet und werden nicht an den Kunden zurückgeschickt.
4.3 Versicherungsartige Leistungen
Als Haushalts-Schutz-Kunde erhalten Sie organisatorische und finanzielle Hilfe bei Notfall-Reparaturen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gem. 4.5 Die Dienste können telefonisch 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick über die Inhalte des Haushalts-Schutzes dar.
4.4 Garantieverlängerung
Bei Registrierung bestimmter Neugeräte innerhalb von 90 Tagen bei der Premium Solution Ltd gemäß den nachfolgenden Vorgaben erhalten Sie über die vom Hersteller des versicherten Gerätes gewährte Garantie hinaus einen zusätzlichen Schutz von 24 Monaten. Die verlängerte Garantie umfasst eine Vielzahl von elektronischen Haushaltsgeräten (weiße Ware) und Unterhaltungselektronik (braune Ware). Es gelten die Bedingungen zu der Haushalts-Schutz-Garantieverlängerung.
Diese, wie auch die Liste der registrierfähigen Gerte, können telefonisch unter +49(0)30754372721 oder unter service@deutsche-vorteilswelten.net angefordert werden.
Damit Neugeräte eine Garantieverlängerung erhalten, muss
• der Artikel in Deutschland gekauft worden sein und
• eine Registrierung des Gerätes innerhalb von 90 Tagen nach Kaufdatum über das Registrierungsformular erfolgen. Das Registrierungsformular kann telefonisch unter +49(0)30754372721 oder unter service@deutsche-vorteilswelten.net angefordert oder unter: https://deutsche-vorteilswelten.net heruntergeladen werden.
4.5 Umfang des Versicherungsschutzes
4.5.1 Versicherung, versicherte Person
4.5.1.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
• die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gemäß 4.5.4 – 4.5.15 vorliegen und
• der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
4.5.1.2 Versicherungsschutz besteht für einen Kunden der DSG mit einem gültigen DSG-Haushalts-Schutz sowie für die Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Alle für DSG -Kunden betroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.5.2 Versicherungssumme
4.5.2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Kosten der Notreparatur einschlielich mitgeführter Kleinteile sowie der Fahrtkosten des beauftragten Dienstleistungsbetriebes bis zu max. 500,- Euro (kann je nach Leistungsart abweichen, siehe Punkte 4.5.4 bis 4.5.15) je Versicherungsfall. Mitgeführte Kleinteile (wie z. B. Schrauben, Muttern, Scharniere, Ventile oder ähnliches) werden bis maximal 50,- Euro je Versicherungsfall bernommen. Wir beauftragen den erforderlichen Handwerker im Namen und im Auftrag der begünstigten Person und übernehmen die Kosten direkt, ohne Vorleistung der begünstigten Person. Rechnungsbeträge, die über den Betrag von 500,- Euro bzw. den in den Punkten 4.5.4 bis 4.5.15 beschriebenen Betrag hinausgehen, sind von der begünstigten Person selbst zu tragen und unter Abzug der bereits von uns im Auftrag des Versicherers zugesagten Summe an den Handwerker zu entrichten.
4.5.2.2 Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer ist begrenzt auf insgesamt zwei Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr.
4.5.3 Versicherungsort (versicherte Wohnung) Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland — bei Einfamilienhäusern einschließlich einer Einliegerwohnung, sofern für diese kein separater Hauseingang existiert — einschließlich zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen). Hinsichtlich des Anspruchs auf Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken (4.5.11) besteht auch Versicherungsschutz, wenn:
• von einem Teil der Außenfassade sowie
• von einem Gartenhaus oder Schuppen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Wespen-/ Hornissennester oder Bienenstöcke eine Beeinträchtigung des Versicherungsortes ausgeht. Ziehen Sie um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über, es sei denn, diese liegt nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Fall endet der Haus- und Wohnungsschutzbrief mit dem Umzug.
4.5.4 Schlüsseldienst im Notfall
4.5.4.1 Der Versicherer organisiert das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn Sie nicht in die versicherte Wohnung gelangen können, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben.
4.5.4.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Trschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, insgesamt jedoch maximal 150,- Euro je Versicherungsfall.
4.5.5 Rohrreinigungsservice im Notfall
4.5.5.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in der versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind.
4.5.5.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.
4.5.6 Sanitrinstallateur-Service im Notfall
4.5.6.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Sanitärinstallateur-Betriebes, wenn
aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC- und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann;
• aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC- und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist.
4.5.6.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.
4.5.6.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung
• für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder von Zubehör von Armaturen und Boilern;
• für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation in der versicherten Wohnung.
4.5.7 Elektroinstallateur-Service im Notfall
4.5.7.1 Bei Defekten an der Elektroinstallation der versicherten Wohnung organisiert der Versicherer den Einsatz eines Elektroinstallateur-Betriebes.
4.5.7.2 Der Versicherer bernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.
4.5.7.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung
• für die Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern und allen Haushaltskleingeräten;
• für die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern.
4.5.8 Heizungsinstallateur-Service im Notfall
4.5.8.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Heizungsinstallateur-Betriebes, wenn
Heizkörper in der versicherten Wohnung wegen Defekten an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden knnen;
• aufgrund eines Bruchschadens oder Undichtigkeit Heizkörper in der versicherten Wohnung repariert oder ersetzt werden müssen.
4.5.8.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts, einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500, – Euro je Versicherungsfall.
4.5.8.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung
• für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren;
• für die Behebung von Schäden durch Korrosion.
4.5.9 Notheizung
a. Der Versicherer stellt maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn ein plötzlicher und unvorhersehbarer Funktionsausfalls der Heizung während der Heizperiode auftritt und nicht innerhalb von zwei Stunden durch den Heizungsinstallateur-Service im Notfall 4.5.8 behebbar ist, stellt der Versicherer max. drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung.
b. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizgeräte, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.
c. Der Versicherer leistet keine Zahlung für zusätzliche Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih-Heizgeräte entstehen.
4.5.10 Schädlingsbekämpfung
4.5.10.1 Bei Befall der versicherten Wohnung durch Schädlinge, der aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.
4.5.10.2 Der Versicherer bernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.
4.5.10.3 Als Schädlinge im Sinne dieses Vertrages gelten ausschließlich Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
4.5.11 Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken
4.5.11.1 Der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken, die sich im Bereich der versicherten Wohnung befinden.
4.5.11.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests oder Bienenstocks, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.
4.5.11.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung, wenn
• sich das Wespen- oder Hornissennest oder der Bienenstock in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann;
• die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests oder Bienenstocks aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist;
• das Wespen- oder Hornissennest oder der Bienenstock mit Willen des Versicherungsnehmers oder einer anderen versicherten Person in den Bereich der versicherten Wohnung gelangt ist.
4.5.12 Ausfall der Wohnung
4.5.12.1 Wird das versicherte Objekt durch Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden unbenutzbar,
• organisiert der Versicherer eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dergleichen) und übernimmt die Übernachtungskosten bis zu dem Tag, an dem das versicherte Objekt wieder bewohnbar wird, maximal jedoch 500,- Euro;
• organisiert der Versicherer – falls notwendig - innerhalb Deutschlands die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen, so lange, bis sie anderweitig, z. B. durch einen Verwandten, bernommen werden knnen.
4.5.12.2 Die gemäß 4.12 entstehenden Kosten werden bis maximal 500,- Euro übernommen.
4.5.12.3 Ferner organisiert der Versicherer in einem Falle des 4.5.12 innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim.
4.5.12.4 Die gemäß 4.5.12 entstehenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere werden bis zu maximal 500,- Euro je Versicherungsfall übernommen.
4.5.12.5 Ferner organisiert der Versicherer die Einlagerung Ihrer Möbel und benennt ein geeignetes Speditionsunternehmen. Kosten hierfür werden nicht übernommen.
4.5.12.6 Der Versicherer organisiert die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen.
4.5.12.7 Der Versicherer erbringt keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, oder/ und wenn Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).
4.5.13 Versuchter oder vollbrachter Einbruch Werden infolge eines versuchten oder vollbrachten, polizeilich gemeldeten Einbruchs in das versicherte Objekt Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um das versicherte Objekt vor weiteren Schäden zu schützen,
4.5.13.1 organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Sicherung der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Trschloss durch den versuchten oder vollbrachten Einbruch funktionsunfähig wurde, insgesamt jedoch maximal 500,- Euro je Versicherungsfall;
4.5.13.2 organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung von Fenstern durch eine Fachfirma (Glasereibetrieb). Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Sicherung der Fenster durch den Glasereibetrieb einschließlich mitgeführter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500, – Euro je Versicherungsfall;
4.5.13.3 organisiert der Versicherer die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen. Der Versicherer erbringt keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, oder/und wenn Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).
4.5.14 Dachbeschädigungen durch Sturm ab Windstärke 8 Beschädigungen am Dach des versicherten Objektes eingetreten und besteht die Gefahr, dass dadurch weitere Schäden am versicherten Objekt auftreten können, organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung des Daches durch eine Fachfirma und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten inklusive mitgefhrter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500,- Euro je Versicherungsfall. Die Windstärke ist durch die begünstigte Person nachzuweisen.
4.5.15 Datenrettung
4.5.15.1 Der Versicherer organisiert die Datenrettung von der Festplatte eines privat genutzten PC, wenn
a) die Daten nach einem Hardwaredefekt nicht mehr abrufbar sind und gesichert werden müssen,
b) ein Datenverlust aufgrund schädlicher Programme (z. B. Viren oder Würmer) eingetreten ist.
4.5.15.2 Die Datensicherung kann von PCs mit den Betriebssystemen Apple, Linux (Version 4.4 oder hher) und Microsoft vorgenommen werden. Die Datenrettung erfolgt ausschließlich von Festplatten der Größe 2,5 Zoll und 3,5 Zoll. Das Antivirusprogramm des PCs muss jederzeit auf dem neusten Stand sein.
4.5.15.3 Der Versicherer bernimmt die entstehenden Kosten bis max. 500,- Euro je Versicherungsfall.
4.5.15.4 Die begünstigte Person hat keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Datenrettung. Ist die Rekonstruktion der Daten technisch nicht möglich, scheidet eine Wiederherstellung aus. Zudem besteht kein Anspruch auf darüberhinausgehende Entschädigungsleistungen wie etwa den Ersatz eines beschädigten Speichermediums.
4.5.16 Allgemeine Leistungsbegrenzung
4.5.16.1 Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer gemäß 4.5.3 bis 4.5.15 ist auf insgesamt zwei Versicherungsfälle begrenzt, die innerhalb eines Versicherungsjahres beim Notfall-Telefon gemeldet werden.
4.5.16.2 Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann.
4.5.17 Allgemeine Versicherungsbedingungen
Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese sind maßgeblich für die Erbringung der vorgenannten Leistungen und können kostenfrei gem. 4.3 und 4.4 abgerufen werden.
§ 5 Gesundheits-Schutz
5.1 Gegenstand der Leistungen
Leistungsinhalt Gesundheits-Schutz: Der Gesundheits-Schutz ist eine Kombination aus Service-, Rabatt- und versicherungsartigen Leistungen.
Der Gesundheits-Schutz-Kunde erhält organisatorische und finanzielle Hilfe in Notfällen. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick über die Inhalte des Gesundheits-Schutzes dar.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
- die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gemäß § 5.3 vorliegen, und
- der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
5.1.1 Notfall-Telefon
Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen in § 5.3 ist die Organisation der Hilfeleistung durch den Versicherer. Das Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Die Notfallrufnummer erhalten Sie mit Ihren Unterlagen.
5.1.2 Notfallausweis
Auf Wunsch erstellt die Deutsche Schutzbriefgesellschaft einen Notfallausweis mit den persönlichen Angaben des Kunden. Voraussetzung hierfür ist die Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars „Notfallausweis" im ServiceCenter.
5.1.3 Rabattleistungen
Als Gesundheits-Schutz-Kunde erstattet die Deutsche Schutzbriefgesellschaft dem Kunden im Rahmen derer Leistungen bei Eingang der Nachweise 5% auf alle nicht verschreibungspflichtigen Produkte zurück, maximal 50,- Euro pro Jahr. Der Kunde sendet die gesammelten Apothekenquittungen eines Jahres bis zum 15. 2. des darauffolgenden Jahres zusammen mit dem Formular „5% auf Apothekenprodukte" an das ServiceCenter.
5.2 Allgemeine Leistungsbegrenzungen
Versicherungsschutz umfasst die Vermittlung und Organisation der in § 5.3 aufgeführten Dienstleistungen. Die von Dienstleistern erhobenen Entgelte werden dabei bis zu acht Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalles übernommen, insgesamt jedoch nicht mehr als 2.500,- Euro je Versicherungsfall. übernommen werden die Kosten für die mit der Leistungsausführung betraute Person. Die Inanspruchnahme der Leistungen durch Ihren Ehe-/Lebenspartner ist möglich, wenn die versicherte Person sich aufgrund eines Unfallereignisses mindestens sieben Tage in stationärer Behandlung befinden. Kosten Dritter (z.B. Praxisgebühren, Bearbeitungsgebühren bei Behörden, Reinigungsmittel. Waren etc.) werden nicht übernommen.
Besteht Anspruch auf eine der oben beschriebenen Leistungen aus der Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung, so ist der Versicherer nur für den die Leistungspflicht des Ersatzpflichtigen übersteigenden Betrag für die notwendigen Aufwendungen leistungspflichtig. Besteht ein Anspruch gegen Dritte, erhält der Versicherte eine Vorleistung durch den Versicherer.
5.3 Leistungsübersicht
5.3.1 Menüservice
Organisiert wird die Anlieferung jeweils einer Hauptmahlzeit pro Tag für die versicherte Person und deren Lebenspartner. Die versicherte Person kann aus dem vom Dienstleister angebotenen Menüsortiment auswählen. Übernommen werden die Kosten für die Mahlzeiten und die Anlieferung.
5.3.2 Fahrdienst
Bis zu zwei Mal in der Woche wird ein Fahrdienst zu Ärzten, Krankenhäusern, Behörden, Krankengymnastik und Therapien organisiert. Übernommen werden die Fahr- bzw. Transportkosten.
5.3.3 Begleitung
Bis zu zwei Mal in der Woche wird eine Begleitung zur Unterstützung bei den Arzt- und Behördengängen der versicherten Person sowie bei Fahrten zu Krankengymnastik und Therapien organisiert.
5.3.4 Besorgungen/Einkaufsservice
Bis zu zwei Mal in der Woche werden folgende Besorgungen/ Einkäufe durchgeführt, sofern die Notwendigkeit dafür besteht:
- Zusammenstellung des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs
- Botengänge zur Bank, Sparkasse oder Behörden
- Besorgen von Rezepten oder Medikamenten
- Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Unterbringung der besorgten Gegenstände sowie
- Einlieferung und Abholung von Wäsche bei der Reinigung
5.3.5 Wäscheservice und Schuhpflege
Zweimal in der Woche werden die Wäsche und Kleidung gewaschen, getrocknet, gebügelt, sortiert und eingeräumt sowie die Schuhe der gepflegt. Kosten für die Reinigungsmittel und andere Kosten werden nicht übernommen.
5.3.6 Wohnungsreinigung
Einmal in der Woche wird innerhalb Ihrer Wohnung/Ihres Hauses der übliche Wohnbereich (z.B. Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) im allgemein üblichen Umfang gereinigt. Voraussetzung ist, dass sich die Räume bei Eintritt des Versicherungsfalles in einem ordnungs-gemäßen Zustand befinden. Kosten für die Reinigungsmittel und andere Kosten werden nicht übernommen.
5.3.7 Haustierbetreuung
Organisiert wird die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen, die in Ihrem Haushalt leben, wenn die versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. Tierheim. Übernommen werden die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere für eine Dauer von maximal 14 Tagen.
5.3.8 Organisation von Garten- und Grundstückspflege
Einmal in der Woche wird für eine Dauer von ein bis zwei Arbeitsstunden Ihr Garten im allgemein üblichen Umstand gepflegt (z.B. Rasenmähen, Unkrautbeseitigung, Ernte von Obst und Gemüse).
5.3.9 Sicherheit auf Reisen im Ausland
- Informationen über das Reiseziel: Der Versicherer informiert die versicherte Person auf Wunsch über Einreisebestimmungen, allgemeine Länderinformation, gesundheitliche Risiken, medizinische Versorgung im Allgemeinen oder Klimaauskünfte zu Ihrem Reiseziel und berät die versicherte Person über vorgeschriebene und empfohlene Impfungen vor, während und nach einem Auslandsaufenthalt sowie zur optimalen Zusammenstellung der Reiseapotheke.
- Telefonkosten: Der Versicherer erstattet Ihnen Telefonkosten, die aufgrund Ihrer Meldung eines stationären Krankenhausaufenthaltes im Ausland, einer Abforderung eines Krankenrücktransportes oder einer Überführung im Todesfall entstehen, in Höhe von bis zu 52 Euro je Schadenfall.
- Krankenbesuch: Muss die versicherte Person sich auf einer Auslandreise länger als 5 Tage in einem Krankenhaus aufhalten, organisiert der Versicherer den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person. Der Versicherer übernimmt die Fahrt und Übernachtungskosten für Ihren Besucher bis zu 1.100 Euro je Schadenfall.
- Benachrichtigungsservice: In einem medizinischen Notfall oder einem Todesfall der versicherten Person im Ausland benachrichtigt der Versicherer auf Wunsch eine nahestehende Person, den Arbeitgeber oder Geschäftspartner.
- Arzneimittel-Service: Ist die versicherte Person zur Aufrechterhaltung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen, die im Ausland vor Ort nicht besorgt werden können, benennt der Versicherer auch alternative Medikamente, die die versicherte Person an Ihrem Urlaubsort erhalten kann. Sollte dies nicht möglich sein, organisiert der Versicherer – nach Abstimmung mit Ihrem Hausarzt – die Zusendung der Arzneimittel und trägt die entstehenden Versand- und Zollkosten sowie die Kosten der Abholung.
- Brillen-Service: Wenn auf einer Auslandreise Ihre ärztlich verschriebene Brille oder Ihre Kontaktlinsen verloren gehen oder beschädigt werden und keine andere Möglichkeit besteht, vor Ort einen Ersatz zu beschaffen, sendet der Versicherer Ihnen Ihre Ersatzbrille oder Kontaktlinsen von Ihrem Wohnsitz aus zu – vorausgesetzt, dass diese dem Versicherer ausgehändigt werden. Die Versandkosten trägt der Versicherer.
- Art- und Krankenhausvermittlung: Der Versicherer vermittelt Ihnen auf Wunsch einen Arzt oder ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Urlaubsortes. Auf Anfrage informiert der Versicherer über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor Ort und benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt in der Nähe. Der Versicherer stellt, soweit erforderlich, den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus im Ausland her.
- Rückholung von Haustieren: Kann die versicherte Person bei einer Reise im Ausland wegen Erkrankung, Verletzung oder Tod für den von zu Hause mitgenommenem Hund oder Katze nicht sorgen und stehen für eine Betreuung des Haustieres auch keine weiteren Mitreisenden oder andere Personen zur Verfügung, sorgt der Versicherer für den Rücktransport des Haustieres zum Wohnsitz, zu einer von der versicherte Person genannten Person oder zu einem Tierheim in der Nähe des Wohnsitzes und trägt die Kosten der Rückholung. Die Rückholung erfolgt, wenn das Haustier gesund ist, keine behördlichen oder tierärztlichen Bestimmungen entgegenstehen, das Haustier transportbereit ist und von diesem keine Gefahr ausgeht. Auf Anforderung des Versicherers ist vor der Rückholung ein (amts-)tierärztliches Attest einzuholen.
- Verauslagung von stationären Behandlungskosten: Sofern dies erforderlich ist, gibt der Versicherer gegenüber der versicherten Person behandelnden Krankenhaus, eine Kostenübernahmegarantie bis zu 25.000 Euro ab. Der Versicherer übernimmt namens und im Auftrage von der versicherten Person die Abrechnung mit dem Krankenversicherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentragung der stationären Behandlung verpflichtet sind. Soweit die vom Versicherer verauslagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer übernommen werden, sind diese von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an den Versicherer zurück zu zahlen.
5.3.10 Telemedizinische Assistance auf Auslandreisen
Während einer Auslandsreise hat die versicherte Person die Möglichkeit, mit einem vom Versicherer vermittelten Arzt über die aufgetretenen Symptome zu sprechen. Dieser wird, sofern es ihm aufgrund des Krankheitsbildes möglich und für ihn im Einzelfall ärztlich vertretbar ist, eine Diagnose stellen sowie eine Empfehlung zu den weiteren Schritten abgeben. Eine solche Diagnose oder Empfehlung dient lediglich der berechtigten Person zur Orientierung für das weitere Vorgehen und bietet somit Sicherheit für die restliche Reisezeit. Eine telefonische Assistance durch den vermittelten Arzt ist in deutscher und englischer Sprache möglich. Auf Englisch kann eine telefonische Assistance an 365 Tagen täglich rund um die Uhr erfolgen, auf Deutsch täglich von 8 bis 21 Uhr (auch an Wochenenden und Feiertagen). Video-Calls werden ausnahmslos über die App „Doctor Please“ zur Verfügung gestellt. Ein deutschsprachiger Video-Call steht wochentags von 8 bis 20 Uhr - ein englischer Video-Call an 365 Tagen rund um die Uhr zur Verfügung. Die telemedizinische Assistance ist telefonisch oder per App erreichbar. Der Versicherer organisiert über die telefonische Kontaktaufnahme einen Termin und informiert über den Zeitpunkt, zu welchem ein Rückruf durch den Arzt stattfinden wird. Im Falle einer telemedizinischen Assistance über die App kann die versicherte Person einen Termin direkt selbst vereinbaren.
5.4 Allgemeine Leistungsbegrenzung
Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann.
5.5 Voraussetzungen für die Versicherungsleistung
5.5.1 Voraussetzungen für die gem. § 5.3 beschriebenen Leistungen sind, dass
- ein Unfall gemäß den allgemeinen Unfallbedingungen (Unfallbegriff) vorliegt oder davon ausgegangen werden kann, oder
- die versicherte Person sich aufgrund einer Krankheit für mehr als 3 Tage in vollstationäre Behandlung begeben müssen. Alternativ kann die Voraussetzung auch erfüllt sein, sofern die versicherte Person für mehr als 7 aufeinanderfolgende Tage durch einen Arzt krankgeschrieben sind. Ein Nachweis hat durch ein ärztliches Attest zu erfolgen.
- der Kunde als versicherte Person durch den Unfall in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass der Kunde für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe bedürft, und
- der Kunde sich unverzüglich über das Notfalltelefon melden und die Organisation der Leistung durch den Versicherer erfolgt.
5.5.2 Die Leistungen beschränken sich auf Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland.
5.6 Leistungsausschlüsse
5.6.1 Kein Leistungsanspruch besteht, wenn
- die Meldung des Versicherungsfalls und der Auftrag zur Organisation der Leistung nicht über die vom Versicherer bereitgestellten Kontaktdaten erfolgt sind
- die versicherte Person selbst einen Dienstleister für Leistungen gemäß Ziffer § 5.3 auswählt
- die Leistung nicht erforderlich ist, insbesondere wenn sie bereits unabhängig vom Versicherungsfall bezogen oder von einer im Haushalt lebenden Person erbracht wird.
- eine der Leistungen nach Ziffer § 5.3 im Rahmen der Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung erbracht wird. Bereits laufende Hilfeleistungen enden zum Zeitpunkt der Anerkennung durch den jeweiligen Kostenträger.
5.6.2 Hat die versicherte Person aufgrund der Leistungen des Versicherers Kosten gespart, die sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssen, kann der Versicherer die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
5.6.3 Kein Leistungsanspruch besteht bei Unfällen der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf epileptischen Anfällen oder anderen Krampfanfällen beruhen, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch
- ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
- Herzinfarkt oder Schlaganfall – ausgeschlossen bleiben jedoch die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst
- Trunkenheit – beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt unter 1,1 Promille liegt
- die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente verursacht waren.
5.6.4 Kein Leistungsanspruch besteht bei Unfällen der versicherten Person bei der Benutzung von Luftfahrzeugen (Fluggeräten) ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen.
5.6.5 Kein Leistungsanspruch besteht, sofern die beschriebenen Leistungen aus der gesetzlichen Pflege- bzw. Krankenversicherung bezogen werden können. Sofern Sachleistungen bezogen werden, erbringt der Versicherer Leistungen aus § 5.3, welche über die durch die gesetzliche Pflegeversicherung bereitgestellten Leistungen hinausgehen. Sofern Geldleistungen bezogen werden, endet die Leistungspflicht, da der zusätzliche Bedarf nicht mehr festgestellt werden kann.
5.6.6 Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden, welche bei der Teilnahme an Rennen oder jeglichen Wettbewerben entstehen.
5.7 Obliegenheiten
5.7.1 Die versicherte Person ist verpflichtet,
- dem Versicherer sämtliche Angaben, welche benötigt werden, wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu erteilen.
- sich von durch den Versicherer beauftragte Ärzte untersuchen zu lassen, falls dies für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist. Die Kosten dieser Untersuchung trägt der Versicherer.
- die behandelnden oder begutachtenden Ärzte, andere Versicherer, Sozialversicherungsträger und Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden, um die Prüfung der Leistungspflicht zu ermöglichen.
- den Versicherer über die Leistungspflicht weiterer Träger, insbesondere der gesetzlichen Pflegeversicherung, zu informieren.
- sofern eine Leistungspflicht weiterer Träger besteht, die Leistungen dieser weiteren Träger (insbesondere gesetzliche Pflegeversicherung sowie gesetzliche Krankenversicherung) ebenfalls in Anspruch zu nehmen.
5.7.2 Im Fall einer Obliegenheitsverletzung gilt § 6 dieser Bedingungen.
§ 6 Sonstige Vertragsbestimmungen
6.1 Einschränkung des Versicherungsschutzes
- Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Gegenüber der versicherten Person befreit eine Obliegenheitsverletzung den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.
- Ausschlüsse
-- Versicherungsschutz wird nicht gewährt, wenn der Schaden durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, Erdbeben oder Kernenergie unmittelbar oder mittelbar verursacht wurde.
-- Versicherungsschutz wird nicht gewährt, wenn der Schaden von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurde. Im Fall einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt die versicherte Person.
6.2 Wird eine dieser Verpflichtungen arglistig verletzt, oder wird die Premium Solution Ltd arglistig über Tatsachen getäuscht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung sind, verliert der Kunde den Portemonnaie-Schutz für den geltend gemachten Schaden. Wird eine dieser Verpflichtungen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung ist, vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, können die Leistungen des Portemonnaie-Schutzes gekürzt werden, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt, Umfang oder die Feststellung des Versicherungsfalls ursächlich war. Bei vorsätzlicher Verletzung behält der Kunde den Versicherungsschutz nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen der Premium Solution Ltd ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn den Kunden kein erhebliches Verschulden trifft.
§ 7 Haftungsausschluss
7.1 Für Schäden, die im Rahmen der Erbringung von Bonusleistungen an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Premium Solution Ltd, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder einer von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmig vertrauen darf.
7.2 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Premium Solution Ltd sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.
Teil C: Inhalt und Bedingungen des Shopping-Cashback Clubs
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Kunde hat die kostenlose Zugriffsmöglichkeit zum online Shopping-Cashback-Club und seinen Leistungen unter https://www.bonusbay.de. Der Shopping-Cashback ist ein Angebot der m.c.s Member Concept Service AG.
1.1. Teilnahme
Teilname und Registrierung bei "Shopping-Cashback Club" sind freiwillig. Kunden von Deutsche-Vorteilswelten erhalten einen Registrierungs-Code zur für die Anmeldung bei https://www.bonusbay.de. Registrierten Teilnehmern bei bonusbay.de werden bis zu 35% auf Online-Einkäufe in teilnehmenden Shops nach Kauf rückvergütet. Der Vertrag über die Cashback-Leistungen kommt zwischen dem jeweiligen Shop-Inhaber und dem Kunden zustande. Es gelten die jeweiligen AGB des Vertragspartners/Veranstalters. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt gemäß den jeweiligen Bedingungen des Shop-Inhabers. Angaben zur Auszahlung der Rückvergütung sind den AGB auf https://www.bonusbay.de zu entnehmen.
Stand: Juni 2024